UN-Klimakonferenz in Dubai 2023

Januar 27, 2024 0 Von Adalbert Schneider
Dubai in 10 Jahren überflutet? Originalbild von Timo Volz aus Pixabay, Modifikation Bernd Krämer

Dubai 2022 ist die 28. Klimakonferenz (COP28) nach der ersten Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung am 3. Juni 1992 in Rio de Janeiro. Zentrales Thema war die Begrenzung des weltweiten Anstiegs der Treibhausgase. Die Zunahme der Treibhausgase führte zu einer steigenden Zahl von Todesfällen und irreversiblen Umweltschäden durch Überschwemmungen und Dürren.

Ergebnisse der UN-Klimakonferenz in Dubai

Nach intensiven aber letztlich erfolglosen Verhandlungen auf der UN-Klimakonferenz in Sharm El-Sheikh 2022 einigte sich die Weltgemeinschaft in Dubai nach zähen Verhandlungen auf einen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen. Dies gelang erst nach einer Verlängerung der Konferenz durch den Einfluss der Europäischen Union gegen den Widerstand der Öl- und Gasförderländer. Der von über 100 Staaten geforderte Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien findet sich aber in der Abschlusserklärung nicht wieder. Laut Sultan Ahmed al-Jaber wurde ein „historisches Paket“ geschnürt, um die Erderwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, was viele Expertinnen und Experten aufgrund der Entwicklung der Erderwärmung im letzten Jahrzehnt bezweifeln. UN-Generalsekretär António Guterres warnt davor, dass dieses Ziel mit den bestehenden Maßnahmen zur Emissionsminderung nicht erreicht werden kann. Guterres: „Das Zeitalter der fossilen Brennstoffe muss enden – und es muss gerecht enden.“

Dennoch ist die COP 28 im Vergleich zu früheren Konferenzen ein Erfolg. Erstmals gibt es eine Perspektive für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra: „Zum ersten Mal seit 30 Jahren könnten wir jetzt den Anfang vom Ende der fossilen Energieträger erreichen“. Die Abschlusserklärung fordert eine Verdreifachung der Nutzung erneuerbarer Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030, um den CO2-Ausstoß zu minimieren.

Die Initiativen in Deutschland und anderen Staaten zur Reduzierung treibhausrelevanter Emissionen können durch den von fast 200 Staaten beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger weiter gestärkt werden. Für die Wirtschaft bedeutet dies mehr Investitionssicherheit, um in die Entwicklung und Produktion energiesparender Systeme zu investieren. Damit könnte Deutschland gemeinsam mit anderen EU-Staaten eine Vorreiterrolle auch im Verbund der G20-Staaten einnehmen. Diese verursachen weltweit ca. 80 % der klimaschädlichen Emissionen.

Defizite der Klimakonferenz in Dubai

Die Mehrheit der 200 Staaten konnte sich nicht auf entscheidende verbindliche Vereinbarungen einigen: 

  • Die Öl- und Gasförderländer beharren weiterhin darauf, ihre Fördermengen nicht zu reduzieren und wollen weitere fossile Brennstoffvorkommen erschließen. 
  • Auch die Forderung nach konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Methanemissionen wurde nicht vereinbart. Nach Angaben der EU in Brüssel ist Methan für ein Drittel der Erderwärmung verantwortlich. Dieser Anteil kann nur durch eine Reduzierung des Fleischkonsums erreicht werden. 

Die unzureichenden Vereinbarungen zur Reduzierung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase führen zunehmend zu Umweltkatastrophen. Vor allem ärmere Länder sind zunehmend gefährdet. Die ärmeren Länder zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind unzureichend und nur ein Trostpflaster für die immer größer werdenden Schäden durch den Klimawandel. 

Beitrag Deutschland zum Klimaschutz

Die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland (vor allem Windenergie und Photovoltaik) deckte im Jahr 2023 mehr als 50 % des Strombedarfs. Dies ist eine positive Entwicklung, die jedoch einen Vorlauf von mehreren Jahrzehnten hatte. Um das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands bis 2045 zu erreichen, sind erhebliche Investitionen notwendig. Energieeffiziente Maßnahmen, vor allem im Gebäudebestand, werden immer noch unzureichend umgesetzt, auch bedingt durch die Irritationen des „Wärmegesetzes“ von 2023, das überarbeitet wurde und nun als Gebäudeenergiegesetz GEG 2024  verbindlich vorliegt.

Der Anteil der Wärmeenergie am Gesamtenergieverbrauch beträgt über 30%. Diese Energie wird hauptsächlich durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe, Gas und Öl, erzeugt. Dabei entstehen klimaschädliche Gase, die hauptsächlich aus dem klimaschädlichen Kohlendioxid (CO2) bestehen. Um die für Deutschland gesteckten Ziele zu erreichen, müssen diese Energieträger durch den Einsatz erneuerbarer Energien ersetzt werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um Extremwetterereignisse wie im Jahr 2021 in Zukunft zu minimieren. Allein die Kosten des Extremwetterereignisses 2021 im Ahrtal belaufen sich auf 40 Milliarden Euro. Die menschlichen Tragödien in diesem Zusammenhang bleiben unvergessen.

Mit der Einführung des CO2-Preises soll ein Anreiz geschaffen werden, in energiesparende Maßnahmen zu investieren und den persönlichen Verbrauch, z. B. in den Bereichen Wärme und Verkehr, zu reduzieren. Der Preis lag 2023 bei 30 €/Tonne, stieg im Jahr 2024 auf 45 €/Tonne und soll danach schrittweise bis 2045 erhöht werden. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen auch 

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen auch einkommensschwachen Verbrauchern zugute kommen, um deren finanzielle Belastung durch die Verteuerung des Energieverbrauchs zu verringern.

Hinweise zur verpflichtenden energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.  Die KFW in Frankfurt am Main stellt hierfür notwendige Investitionen  Mittel zur Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz bereit.

Tabelle 1: Übersicht über die Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024

Bauteil Technische Grundlagen Gebäudeenergiegesetz 2024

Heizungsanlagen für Neubauten 1

Kombination

Erdgasheizung/WP Erdgasheizung/Solar

Anteil: Mindestens 65% mit erneuerbaren Energien

Vorhandene Heizungsanlagen ²)

Öl- und Gaskessel Betrieb bis max. 2045 unter bestimmten Bedingungen ²)

Elektrische Wärmepumpe 3)

Sole-Wasser-, Luft-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Antrieb Wärmepumpe: Strom aus regenerativen Energiequellen

Gasheizung (Neuinstallation) ²)

Gaskessel Brennwerttechnik

Systeme, die nachweislich mindestens zu 65% erneuerbare Energien nutzen, z. B. Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff

Hybridheizung 2)

Kombination

Erdgasheizung/WP Erdgasheizung/Solar

Nutzung erneuerbarer Energien in Verbindung mit Erdgas

Biomasseheizung ( z. B. eine Pelletheizung)

Heizkessel Nachwachsende Rohstoffe

Energetische Modernisierung 1), 2), 3) 4

Dämmmaßnahmen im Bereich der Gebäudehülle Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagenanlagen Bis 2030 müssen Häuser mit der Klasse G und F auf den Standard E verbessert werden

Fassadendämmung 4

Teilsanierung einer Fassade

Dämmpflicht, wenn mehr als 10% einer Fassade modernisiert werden

Anschluss an Fernwärmeversorgung Fernwärmenetze Wärme aus regenerativen Energiequellen

1) Dies kann z.B. durch den Einsatz von Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen, Hybridsystemen, Luft-Wasser-Wärmepumpen oder Solarthermie in Kombination mit Verbrennungsheizungen, erhöhten Wärmedämmmaßnahmen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung etc. erreicht werden (s. a. energiesparende Maßnahmen bei Bestandsgebäuden)

2) Es gelten jedoch wichtige Übergangsregelungen nach dem Gebäudeenergiegesetz in Bezug auf das Alter der Heizung, die Heizleistung, die Betriebsart (Niedertemperatur- oder Brennwertkessel) u.w.m. (s. BMWSB  – Gebäudeenergiegesetz)

3) Wärmepumpentypen

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen entziehen dem Erdreich Wärmeenergie. Eine frostsichere Flüssigkeit (Sole) fließt durch ca. 1 m tief im Erdreich verlegte Rohre, nimmt Wärme auf und führt sie der Wärmepumpe zu.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen entnehmen über einen Kreislauf dem ca. 8-12°C warmen Grundwasser über Rohrleitungen die Energie.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen entnehmen die Wärme der Umgebungsluft und sind weniger effizient.

4) Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz sind in Tabelle2 zusammengefasst.

Tabelle 2: Mindestvoraussetzungen für Wärmedämmmaßnahmen

BauteilU-Wert in W/m²KMaßnahmen
Dach

0,24

Zwischensparren- und Aufdachdämmung 1) etc.

Dachfenster

1,4

Wärmedämmverglasung
Fenster

1,3

Wärmedämmverglasung
Fensterverglasung

1,1

Wärmedämmverglasung
Decken Flachdach

0,2

Geeignete Dämmung 1)

oberstes Geschossecke

0,24

Geeignete Dämmung 1)

Decken untere Begrenzung zur Außenluft

0,24

Geeignete Dämmung 1)

Bodenplatten

0,5

Geeignete Dämmung 1)

 1Geeignete Dämmstoffe nach DIN 4108

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