Pariser Klimaabkommen als völkerrechtlicher Vertrag

Januar 20, 2022 0 Von Adalbert Schneider
Foto eines Drehknopfs mit der Anzeiger verschiedener Verbrauchsklassen A bis G
Energieeffizienz in Gebäuden steigern (Foto: Adobe Stock von Olivier Le Moal)

Energieeffizienz im Gebäudebereich- die Europäische Union sieht sich gefordert

Das Klimaziel, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen, wurde – in der Nachfolge des Kyotoprotokolls – beim Pariser Klimaabkommen im Jahr 2015 formuliert. Diesem Ziel schlossen sich 195 Vertragsparteien an. Langfristig muss diese Temperaturerhöhung gesenkt werden, denn durch die weitere Erwärmung der Erdatmosphäre sind in zunehmendem Maße weitere Katastrophen für Menschen und Umwelt zu erwarten. Um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, soll der CO2-Ausstoß in Deutschland, bezogen auf den Ausstoß von 1990, um 65% gesenkt werden.


Die Produktion von Wärme verursacht den größten Teil der CO2- Emissionen. Und der größte Anteil dieser produzierten Wärme entfällt auf die Bereitstellung von Wärme für Heizung und Brauchwasser in Gebäuden. Deshalb hat die EU eine Richtlinie für die Einsparung von Energie für Gebäude herausgegeben. Diese Richtlinie zur Begrenzung emissionsmindernder Maßnahmen im Gebäudebereich bezieht sich verstärkt auf die niedrigste Energieeffizienz bei Gebäuden. Bezogen auf öffentliche Gebäude sollen bis 2030 und für Häuser und Wohnungen bis 2033 verbindliche energieeinsparende Maßnahmen durchgeführt sein.

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