EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Durch den starken Anstieg der Treibhausgase ist das Pariser Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, kaum erreichbar. Deshalb hat sich aktuell die EU-Kommission verstärkt mit dem Thema “Energieeffizienz im Gebäudebereich“ beschäftigt und hier eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden am 15.12.2021 vorgelegt. Ca 85% der bestehenden Gebäude entsprechen nicht der geforderten Energieeffizienz. Der Energiebedarf für Heizung und Brauchwasser ist beim Gebäudebestand sehr unterschiedlich. Deshalb sollen Gebäude in der EU in unterschiedliche Klassen von A bis F eingeteilt werden. In der ersten Phase sollen die Gebäude mit dem höchsten Energiebedarf pro qm energetisch saniert werden. Um eine Zuordnung für die Effizienzklassen zu erreichen, wurde eine Effizienzskala von A bis G entwickelt. Gebäude mit der Klassifizierung A emittieren null Emissionen, mit der Klassifizierung G die höchste Menge. Neu errichtete öffentliche Gebäude müssen ab 2027 und privat errichtete Gebäude bis 2030 klimaneutral errichtet werden.
In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission Mindestanforderungen für die 15% der Gebäude gefordert, die die geringste Energieeffizienz aufweisen. Die Zuordnung der Haustypen zu den Effizienzklassen ist aufgrund unterschiedlicher Bauweisen den Ländern überlassen. Die zeitlich bezogene Emissionsminderung ist jedoch für alle Länder als bindend vorgegeben.
Die Strategie der EU-Renovierungswelle sieht 35 Mio. Gebäuderenovierungen bis zum Jahr 2030 vor. Die Reduzierung der Treibhausgase soll bis 2030 um 55% durch die Einsparung von fossilen Brennstoffen erreicht werden. Ohne diese Voraussetzung ist das EU-Ziel, bis 2050 klimaneutral zu wohnen, unerreichbar.
Der weitaus größte Teil des Energieverbrauchs in der EU ist für die Bereitstellung von Wärme erforderlich. Hierdurch entstehen nach Angaben der EU 60% der Treibhausgasemissionen. Der Anteil des Primärenergieverbrauchs für den Gebäudebereich in der EU beträgt ca. 40%.