Wärmeverluste über die Gebäudehülle
Der größte Wärmeverlust (Transmissionswärmeverlust) bei Gebäuden bezieht sich auf die Gebäudehülle: Dächer, Wände und Böden. Durch wärmedämmende Maßnahmen lassen sich diese Wärmeverluste erheblich begrenzen. Energieberater können eine ökologische und wirtschaftliche Lösung für energieeffiziente Maßnahmen anbieten. An einem Demonstrationsprojekt “Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus“ sind Beispiele für Modernisierungsaufgaben durch Bilder, Grafiken und Filme dargestellt: https://www.iei.de
Gesetzlich sind Mindestanforderungen für die Wärmedämmung bei Gebäuden gestellt. Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG richtet sich nach der Gebäuderichtlinie der EU aus dem Jahr 2010 und ist das Nachfolgekonzept der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 1916. Es gibt Richtlinien für die Einhaltung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor. Nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG sind unzureichend gedämmte Konstruktionen der Gebäudehülle zusätzlich durch geeignete Baustoffe zu dämmen. Das GEG gibt Mindestanforderungen für den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizienten) an, z. B. für die Außenwände U= 0,24 W/m2K. Der U-Wert gibt die Wärmemenge in Watt W an, die pro Sekunde durch eine Fläche von einem m2 bei einem Temperaturunterschied von 1°C (1K) von der warmen zur kühlen Seite strömt.
Die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten U (Größe für den Wärmedurchgang durch Gebäudeteile) lassen sich nur mit einer zusätzlichen Wärmedämmung beim Gebäudebestand erzielen. U ist im Wesentlichen abhängig von den verwendeten Baustoffen und der gewählten Dicke der Baukonstruktionsschichten. Berechnungen des U-Wertes sowie Thermografie- und Blower-Door-Verfahren können Wärmeverluste im Bereich der Gebäudehülle darstellen und bieten Grundlagen für energieeffiziente Maßnahmen.