Dämmung von Bodenplatten, Wänden und Decken
Auch über ungedämmten Bodenplatten, Decken und an Wänden, die an unbeheizte Räume angrenzen, entstehen hohe Wärmeverluste. Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt auch hier Mindestanforderungen für die Wärmedurchgangskoeffizienten an: U=0,24 W/m2K. Wärmedämmmaßnahmen bei diesen Konstruktionen sind auch oft mit einem relativ geringen Arbeits- und finanziellen Aufwand möglich und in Eigenregie ohne besondere handwerkliche Fähigkeiten durchführbar.